Finanzamt erkennt uns als gemeinnützig an

Mit Schreiben vom 19. August erreicht uns die positive Botschaft, dass das Finanzamt Hamburg-Nord die satzungsmäßigen Voraussetzungen für unsere Gemeinnützigkeit feststellt. Auch unsere Steuernummer haben wir erhalten. Das klingt beides etwa genauso unsexy wie ein Intervalltraining bei schlechtem Wetter, ist aber für den späteren Erfolg genauso wichtig 😉 Denn dieser Bescheid bedeutet für uns unter anderem: Wir sind in der Lage, Spendenquittungen auszustellen und somit auch Spenden im Wortsinn anzunehmen.

Wer dies tun möchte, kann am besten direkt auf unser Konto bei der Haspa überweisen. Nähere Informationen dazu findet ihr unter Unterstützer. Unter Dokumente haben wir zudem einen „Vereinfachten Zuwendungsnachweis nach § 50 Abs. 2 Nr. 2 b EStDV für Spenden“ hinterlegt. Dieser dient als Ersatz für eine Spendenbescheinigung bei Zahlungen bis 200 Euro.